Die Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker / zur Staatlich geprüften Technikerin
Ziel der Ausbildung
Ausbildungsziel ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz. Als Schwerpunkte der Ausbildung werden unterschieden:
- Planung und Entwicklung
- Produktion
- Wartung, Reparatur und Vertrieb elektrischer Geräte
Aufnahmevoraussetzungen
entweder
- Abschlusszeugnis der Berufsschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Metalltechnik, Elektrotechnik, Informationstechnik, Mechatronik) und eine einjährige Berufspraxis, die in der Teilzeitform (Abendform) auch während der Weiterbildungszeit abgeleistet werden kann
oder
- einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren (der Besuch einer entsprechenden Berufsfachschule kann angerechnet werden)
Dauer
Vollzeitform: (wird derzeit nicht angeboten)
2 Jahre
Montag - Freitag ab 7:45 Uhr
Teilzeitform:
4 Jahre
Montag und Mittwoch ab 17:15 Uhr
Samstag ab 7:45 Uhr
Lernbereiche
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch / Kommunikation
- Fremdsprache (Englisch)
- Politik / Gesellschaftslehre
- Betriebs- und Personalwirtschaft
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Elektrische und Elektronische Systeme
- Qualitäts- und Projektmanagement
- Automatisierungsprozesse
- Software-Engineering
- Projektarbeit
Lernfelder
- Analyse und Realisierung elektischer Schaltungen
- Analyse und Realisierung elektronischer Schaltungen
- Anwendung von Qualitätssicherungssystemen
- Analyse und softwaregestützte Umsetzung eines Projektes
- Aufbau und Einsatz von IT-Systemen
- Analyse und Projektierung von Steuerungen und Regelungen
- Analyse und Anwendung von Mikrocomputersystemen
- Integration von Steuerungs-, Regelungs- und Kommunikationssystemen
- Analyse und Konfiguration von rechnergestützten Messsystemen
- Einsatz von Programmiersystemen
Differenzierungsbereich (je nach Verfügbarkeit)
- Spezialgebiete der Mathematik
- Berufspädagogik
- Sicherheitstechnik
- Spezielle Kommunikationstechnik
Fachhochschulreifeprüfung
Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist eine schriftliche Prüfung in einem Fach aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich (Mathematik) abzulegen. Dabei sind die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen zu beachten.
Abschluss
Nach bestandener Prüfung darf die folgende anerkannte Berufsbezeichnung geführt werden:
- Staatlich geprüfte Technikerin
- Staatlich geprüfter Techniker
Berufliche Perspektiven
Staatlich geprüfte Techniker/innen verfügen über ein breites Spektrum beruflicher Qualifikationen, die ihnen Wege zur vielfältigen Tätigkeiten eröffnen. Sie sind als mittlere Führungskraft zwischen den Positionen des Facharbeiters und des Ingenieurs tätig. Ihre Aufgaben umfassen u.a.
- Planen, Entwerfen und Disponieren elektrischer Geräte, Systeme und Anlagen
- Planen und Durchführen von Projekten
- Erstellen und Optimieren von Programmen, Schaltungen und Funktionsabläufen
- Vorbereiten und Überwachen von Fertigungsprozessen
- Montieren und Inbetriebnehmen, Prüfen der Funktion von elektrischen Geräten, Systemen und Anlagen
Ansprechpartner:
Helmut Fentker, Bildungsgangleiter