In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens
- den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem BBiG, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht
und - den Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum
Berufsschulbesuch bestand
und - eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr
oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist.
Einschulungstermine
Die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Holztechniker wird in Vollzeitform (Dauer 2 Jahre) nach den Sommerferien eines jeden Jahres angeboten.